Engagement

Die Bereitschaften - eine Kernaufgabe im Roten Kreuz

Die Bereitschaften im Kreisverband Lichtenfels bewältigen viel mehr Aufgaben, als man ursprünglich annimmt. Die "Ur-Aufgabe" besteht darin, Veranstaltungen aller Art mit einem Sanitätswachdienst abzudecken. Zusätzlich übernehmen die Bereitschaften Aufgabenfelder in den Bereichen Breitenausbildung, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Zusätzlich unterstützen wir noch weitere Gebiete wie z.B.
  • Kleiderkammer
  • Blutspendedienst
  • Öffentlichkeitsarbeit
Um all diese Aufgaben professionell durchführen zu können, bietet das Bayerische Rote Kreuz alle notwendigen Lehrgänge -die an Wochenenden stattfinden- an. Das Gute dabei ist:
Die Lehrgänge werden in solch großer Anzahl angeboten, dass jedes Mitglied selbst entscheiden kann, wann welcher Lehrgang besucht wird. Ebenfalls gibt es keine zeitlichen Fristen, bis wann ein Lehrgang besucht werden muss.
  • Bereitschaft Bad Staffelstein Lichtenfelser Str. 30
    96231 Bad Staffelstein Bereitschaftsleiter
    Andrè Kuchlbauer Tel: 09573/289 82 82
    Mail: bs.ste(at)brk-lif(dot)de 
    Bereitschaft Michelau Schneyer Str. 19
    96247 Michelau Bereitschaftsleiter
    Gerd Leibold Mail: bs.mic(at)brk-lif(dot)de 
  • Bereitschaft Lichtenfels

    Henry-Dunant-Str. 6
    96215 Lichtenfels

    Bereitschaftsleiter
    David Totzauer


    Mail: bs.lif(at)brk-lif(dot)de

    Bereitschaft Obermain Lichtenfelser Str. 17
    96224 Burgkunstadt Bereitschaftsleiter
    Thomas Walder Mail: bs.obm(at)brk-lif(dot)de 

Die Schnelleinsatzgruppen - Katastrophenschutz hautnah

Im Kreisverband Lichtenfels werden insgesamt fünf Schnelleinsatzgruppen (SEG) vorgehalten. Jede SEG hat verschiedene Aufgaben und Schwerpunkte, darum werden alle Mitglieder einer SEG ganz speziell ausgebildet. Wir halten die SEG Behandlung, SEG Betreuung, SEG Verpflegung, SEG Transport sowie die SEG Information und Kommunikation vor. 
Um die einzelnen Aufgabenbereiche zu kennen zu lernen, können Sie hier die jeweiligen Typenblätter betrachten.

Der Einsatzführungsdienst - Koordination von Einsätzen

Einsatzleiter Rettungsdienst

Wenn mehrere Fahrzeuge des Rettungsdienstes zum Einsatz kommen oder Koordinierungsbedarf bei größeren Einsätzen besteht, kommt der Einsatzleiter Rettungsdienst zum Einsatz. Die Alarmierungsindikationen für den ELRD sind in der Alarm- und Ausrückeordnung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung festgelegt. Die Integrierte Leitstelle alarmiert abhängig vom Meldebild des Notrufes. Der Einsatzleiter Rettungsdienst kann sich zur Unterstützung bei seinen Aufgaben die UgSanEL hinzuziehen.

Organisatorischer Leiter

Der Organisatorische Leiter führt zusammen mit dem leitenden Notarzt (LNA) die ihm unterstellten Einheiten zur Bewältigung von Großschadensereignissen mit mehreren Verletzten oder Erkrankten (Massenanfall von Verletzten, Katastrophen) mit dem Ziel einer bestmöglichen Versorgung aller Betroffenen. Dabei untersteht ihm teilweise eine Facheinheit zur Führungsunterstützung. In Bayern ist dies die Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung (UgSanEL). Dazu sind gute Kenntnisse der regionalen Rettungsdienstsrukturen, einsatztaktische Ausbildung, Einsatzerfahrung und Führungskompetenz notwendig. Der OrgL ergänzt damit die notfallmedizinischen Kenntnisse des Leitenden Notarztes. Die Alarmierungsindikationen für den organisatorischen Leiter sind in der Alarm- und Ausrückeordnung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung festgelegt. Ähnliche Aufgaben nimmt der Einsatzleiter Rettungsdienst war. Er hat im Vergleich zum organisatorischen Leiter Rettungsdienst aber eine niedrigere Alarmierungsschwelle.

Örtlicher Einsatzleiter

Entscheidend für die erfolgreiche Bewältigung einer Katastrophe ist, dass das Landratsamt oder die kreisfreie Gemeinde als Katastrophenschutzbehörde eine schnelle und wirksame Einsatzleitung organisiert. Die Behörde hat grundsätzlich ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften und beteiligten Behörden (Art. 5 BayKSG) der gleichen oder einer niedrigeren Stufe. Die Katastrophenschutzbehörde (Landratsamt, Kreisfreie Gemeinde) stellt den Katastrophenfall und auch das Ende einer Katastrophe fest (Art. 4 BayKSG). Nach Feststellung des Katastrophenfalles leitet sie den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. (Art. 5 BayKSG). Der örtliche Einsatzleiter leitet im Rahmen des Auftrags und der Weisung der Katastrophenschutzbehörde alle Einsatzmaßnahmen vor Ort. Als verängerter Arm der Katastrophenschutzbehörde hat er ein Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften (Art. 6 BayKSG). Die Katastrophenschutzbehörden sollen bereits vorab, also unabhängig von einem konkreten Schadensereignis, fachlich geeignete Personen als Örtliche Einsatzleiter benennen. Auch unterhalb der Katastrophenschwelle kann ein vorab benannter örtlicher Einsatzleiter zum Einsatz kommen und die für den Einsatzerfolg so wichtige Einsatzleitung vor Ort übernehmen (Art. 15 BayKSG). Dies geschieht, wenn durch eine einheitliche Einsatzleitung vor Ort das geordnete Zusammenwirken aller eingesetzten Kräfte wesentlich erleichtert wird. Der Örtliche Einsatzleiter wird hier als verlängerter Arm der Kreisverwaltungsbehörde als Sicherheitsbehörde tätig.

Helfen - Unterstützung kann vielseitig sein

Dabei ist es völlig egal ob Sie Ihre Zeit oder Geld spenden möchten. Die Bereitschaften, Schnelleinsatzgruppen und auch der Einsatzführungsdienst findet komplett ehrenamtlich statt. Grundsätzlich kann jeder Mitglied bei uns werden. Durch die Vielzahl von Aus- und Fortbildungen, ist es möglich zu einem Spezialisten zu werden. 

Die Mitgliedschaft

Um Mitglied in einer unserer Bereitschaften zu werden, benötigt man nicht viel. Man sollte lediglich 16 Jahre alt sein. Sicherlich fragen Sie sich, warum Sie gerade bei uns Ihre wertvolle Zeit verbringen sollten. Wir hoffen, Ihnen dies mit ein paar wenigen Stichpunkten verdeutlichen zu können:
  • bei uns gibt es ein "Wir-Gefühl"
  • wir helfen Menschen in Not
  • wir sind eine starke Gemeinschaft
  • der Spaß kommt nicht zu kurz
  • wir bieten eine sinnvolle Freizeitgestaltung
Eine Mitgliedschaft in den Bereitschaften des BRK-Kreisverbandes Lichtenfels bietet Ihnen selbstverständlich auch Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft - keine Gebühr
  • Einsatzkleidung wird gestellt
  • nach 2 Jahren Aktivität Erhalt der Bayerischen Ehrenamtskarte
  • kostenloser Zutritt zu Veranstaltungen (bei Sanitätsdiensten)
  • kostenlose Teilnahme an allen Lehrgängen des BRK

Spenden. Momentan wichtiger denn je!

In der aktuellen Zeit wird die Hilfe des Roten Kreuzes national wie auch international in immer kürzeren Abständen benötigt. Egal von welcher Krise man gehört hat, dass Rote Kreuz spielt immer eine Rolle. Um weiterhin so tatkräftig helfen zu können werden auch finanzielle Mittel benötigt. Dabei ist es egal ob es 1 € oder 1.000 € sind. Jeder Cent hilft uns! Einmalige Geldspenden können Sie jederzeit über unser Spendenkonto tätigen:
Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN: DE54 7835 0000 0000 0159 74
BIC: BYLADEM1COB
Verwendungszweck: Kreisbereitschaft Lichtenfels

Über die Fördermitgliedschaft informiert unser BRK-Kreisverband HIER ausführlich.

Ansprechpartner

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